88.
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Verhinderung des Selbstmordes. — Es giebt ein Recht, wonach wir einem Menschen das Leben nehmen, aber keines, wonach wir ihm das Sterben nehmen: diess ist nur Grausamkeit.
Menschliches Allzumenschliches I · Розділ 2 — До історії моральних почуттів
Verhinderung des Selbstmordes. — Es giebt ein Recht, wonach wir einem Menschen das Leben nehmen, aber keines, wonach wir ihm das Sterben nehmen: diess ist nur Grausamkeit.